Barrierefreiheitserklärung

Die Bundesinnung Bau ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website baudeinezukunft.at

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.0" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
    • Videos (Untertitel aufgezeichnet): Videos werden über einen externen Hostingprovider (YouTube) eingebunden. Für einige aufgezeichnete Videos fehlen die Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bei der Produktion neuer Videos verstärkt Untertitel bereitzustellen.
    • PDF- und andere Office-Dokumente: Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Wir planen für viele PDF-Dokumente eine Umstellung auf Web-Formular-Lösungen bzw. für neu erstellte PDF-Dokumente eine barrierefreie Produktion. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
    • Bei der Darstellung von Symbolen wird teilweise noch der i-HTML-Tag statt dem em-HTML-Tag verwendet, da bei der Entstehung der Website der i-HTML-Tag von führenden Frontend-Frameworks verwendet wurde.
    • Einige Bilder könnten keinen, einen leeren oder einen nicht sehr aussagekräftigen Alt-Text aufweisen.
    • Die Überschriftenhierarchie könnte auf manchen Unterseiten nicht korrekt strukturiert sein, da z.B. Akkordeons eine vordefinierte Überschriftenebene aufweisen, sich der restliche Content aber von Unterseite zu Unterseite unterscheiden kann.
  • Unverhältnismäßige Belastung:
    • Videos (Audiodeskription aufgezeichnet): Die Bereitstellung der geforderten Audiobeschreibungen können wir für die Vielzahl an Videos nicht leisten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
    • Es ist keine Schriftgrößensteuerung implementiert.
    • Es ist keine Kontraststeuerung implementiert, welche in der um eine Stufe höheren Konformitätsstufe (AAA) erforderlich wäre.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.

Die Grundlage für diese Erklärung besteht im Zertifikatsbericht, der am 12.7.2019 im Zuge der WACA Zertifizierung als Audit durchgeführt wurde. Dabei wurden 10 Unterseiten untersucht, darunter die Startseite, Lehrstellenbörse, Kontaktseite und Seiten mit möglichst verschiedener Art von Website-Content.

Am 22.09.2020 erfolgte in einem Selbsttest eine Überprüfung der Ergebnisse und insbesondere eine Berücksichtigung seither erfolgter Änderungen.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 30.10.2020 aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@bau.or.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website baudeinezukunft.at“.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren